AGB - für ein gutes Miteinander
Zugegeben, AGB sind nicht gerade romantisch, aber unerlässlich. Sie sorgen dafür, dass es keine Missverständnisse zwischen uns gibt und wir uns auch auf rechtlicher Ebene gut verstehen. Also: ran an den "Speck"...
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Sie sollen Missverständnissen und Unklarheiten zwischen der Kundin / dem Kunden (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“ genannt) und „Suite16 - Anny Maleyes“ (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) vorbeugen.
Präambel
Der Auftraggeber beauftragt die Auftragnehmerin mit der musikalischen Begleitung einer Veranstaltung.
Leistungen
a) Das Angebot der Auftragnehmerin ist bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
b) Die musikalische Begleitung wird zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) und am vereinbarten Ort durchgeführt.
c) In der Vorbereitung der musikalischen Begleitung werden die individuellen Wünsche des Auftraggebers mit der Auftragnehmerin besprochen und schriftlich festgehalten. Die Auftragnehmerin setzt diese Wünsche nach bestem Wissen und Gewissen um, dennoch steht die künstlerische Freiheit der Auftragnehmerin im Vordergrund. Die Art der Gestaltung und Durchführung sowie eventuelle Abweichungen von den Wünschen des Auftraggebers stellen keine Grundlage für eine nachträgliche Mängelrüge dar.
d) Von der Auftragnehmerin werden ausschließlich Leistungen erbracht, die im Vorfeld schriftlich vereinbart wurden und im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der Schriftform.
e) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Beiträge Dritter während der musikalischen Belgeitung.
Vorgespräche
Vor der Durchführung der musikalischen Begleitung sind 1-2 Gesprächstermine zur Vorbereitung vorgesehen. Diese finden telefonisch oder per Videocall (Skype oder WhatsApp-Video) statt, alternativ ist der Austausch auch ausschließlich schriftlich per Mail möglich.
Vertragsabschluss
Nach Erhalt der Anfrage zur musikalischen Begleitung der Veranstaltung vom Auftraggeber, erstellt die Auftragnehmerin ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail. Es kommt ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande, wenn der Auftraggeber die Genehmigung des Angebots erteilt (mündlich oder schriftlich). Dies gilt auch im Falle einer Bestätigung des Angebots, der Zahlung einer Reservierungsgebühr oder des Nicht-Ausübens des Widerrufs innerhalb der in der Widerrufserklärung genannten Frist durch den Auftraggeber.
Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig.
Es beginnt automatisch die Vorbereitung zur Durchführung.
Änderungen des Auftrags können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit schriftlich durchgeführt werden.
Gage
Der Gagenanspruch der Auftragnehmerin sowie deren Erfüllungsgehilfen beginnt mit Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber. Bei Auftraggebern außerhalb Deutschlands wird die Umsatzsteuer weder ausgewiesen noch berechnet.
Reisekosten
Die Fahrt zum Ort der Veranstaltung wird dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt. Bei Fahrten mit dem Pkw werden 0,60 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sonderfahrten mit Bahn, Flugzeug, Fähre etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls voll umfänglich in Rechnung gestellt, dies gilt auch für eventuell anfallende Übernachtungskosten.
Der Anspruch auf Vergütung anfallender Kosten (bspw. für gebuchte Tickets, Übernachtungen o.ä.) entfällt auch dann nicht, wenn die Hochzeit nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet, sofern die Auftragnehmerin die Gründe für den Ausfall oder die Verschiebung der Veranstaltung nicht zu verantworten hat.
Nichtzahlung
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich im Rahmen der Zumutbarkeit alles zu unternehmen, damit die musikalische Begleitung zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen durch die Auftragnehmerin bzw. der Begleichung aller Rechnungen durch den Auftraggeber.
Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Dieses ist in schriftlicher Form (per Post, Fax oder E-Mail) auszuüben.
Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber, kann die Auftragnehmerin folgende Ausfallkosten in Rechnung stellen:
- Bis 9 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 33 % der vereinbarten Komplett-Gage
- Bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Komplett-Gage
- Weniger als 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 90 % der vereinbarten Komplett-Gage
Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Nichterbringung der Leistung
Ist die Auftragnehmerin aus wichtigem Grund (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, familiärer Todesfall etc.) nicht in der Lage, die vereinbarten Vertragsleistungen fristgerecht zu erfüllen, so entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Auftragnehmerin einen geeigneten Ersatz stellen kann. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen.
Die Auftragnehmerin wird immer versuchen einen geeigneten Ersatz zu stellen, jedoch ohne Garantie und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bedingungen für die Durchführung der musikalischen Begleitung
a) Der Auftragnehmerin sowie deren evtl notwendigen Erfüllungsgehilfen wird während der Veranstaltung sowie in der Zeit der Vorbereitungen vor Ort ein geeigneter Wetterschutz (gegen Regen und direkte Sonneneinstrahlung) zur Verfügung gestellt. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden. Fehlt der Wetterschutz, dann kann die Auftragnehmerin die Durchführung der musikalischen Begleitung verweigern bzw. müssen vom Auftraggeber ggf. Einschränkungen hingenommen werden. Eine komplette oder anteilige Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu.
Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.
b) Ebenso ist das von der Auftragnehmerin und deren evtl. notwendigen Erfüllungsgehilfen mitgebrachte technische Equipment vor Witterungseinflüssen zu schützen. Hierzu gehören bspw. Regen oder Spritzwasser, direkte Sonneneinstrahlung, starker Staub etc. Schäden am Equipment, die durch fehlenden Wetterschutz entstanden sind, können dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt werden.
Gewährleistung
a) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben.
b) Für Verspätungen der Auftragnehmerin, die diese nicht zu verantworten hat (z.B. durch Stau, Autounfall oder -panne, widrige Witterung o.ä.) ist die Auftragnehmerin nicht haftbar zu machen.
c) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – unabhängig des Rechtsgrunds – sind ausgeschlossen. Ebenso sind Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung ausgeschlossen.
Mängel
Beanstandungen und Mängel sind der Auftragnehmerin unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
Haftung
a) Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches und der Kenntnisnahme bzw. mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.
b) Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstanden sind. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
Hat die Auftragnehmerin zur Realisierung eines Vorhabens im Vorfeld Bedenken geäußert, so haftet sie nicht für aus diesem Vorhaben entstandene Schäden.
c) Für Fremdleistungen, die vermittelt wurden, ist eine Haftung durch die Auftragnehmerin ebenfalls ausgeschlossen.
Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind direkt gegenüber Dritten geltend zu machen.
Datenschutz
Die Auftragnehmerin behandelt sämtliche persönliche Daten und Informationen absolut vertraulich. Es werden lediglich die Daten weitergegeben, die zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind.
Bildmaterial
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos der musikalischen Begleitung und dem zugehörigen Umfeld von der Auftragnehmerin zur Eigenwerbung auf ihrer Webseite und ihren Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden können.
Sind nur wenige Personen auf den Bildern zu sehen und deren Gesichter zudem klar zu erkennen, so erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständnis der beteiligten Personen. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Sollte der Auftraggeber oder ein Dritter die Erkennbarkeit anders empfinden, so ist eine Strafbarkeit jedoch ausgeschlossen.
Urheberrecht
a) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Dies gilt ebenso für inhaltliche Fehler in den für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote.
b) Bild- und Tonmitschnitte der musikalischen Begleitung dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Zuwiderhandlung Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
c) Die Webseite der Auftragnehmerin und alle auf ihr erscheinenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.
Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz der Auftragnehmerin festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Maulbronn. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.
Suite16 – Anny Maleyes
Anna-Haag-Ring 83
75417 Mühlacker
Mühlacker, den 01.01.2020